Entwässerung umfasst alle Ableitungen von Wasser aus Gebäuden und von Grundstücken. Die Sammlung der auf privaten Grundstücken anfallenden Abwässer und deren Ableitung in die öffentliche Abwasseranlage obliegt dem Grundstückseigentümer als gesetzliche Pflichtaufgabe. Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage bedürfen grundsätzlich einer Entwässerungsgenehmigung.
Die Rechte und Pflichten des Eigentümers in Bezug auf die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Krefeld geregelt.
Fragen zur Entwässerung beantworten Ihnen gern: