Dichtheitsprüfung

Fristen für die Dichtheitsprüfung

Nach dem Landeswassergesetz NRW müssen alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 die Dichtheit ihrer privaten Abwasseranlage nachweisen.

Für Grundstücke, die in der Wasserschutzzone liegen und deren Hausanschluss vor 1965 errichtet wurde, muss die Dichtheit gemäß der Satzung der Stadt Krefeld bereits bis Ende 2013 nachgewiesen werden. Das Gleiche gilt für gewerbliches Abwasser, wenn die Leitungen vor 1990 errichtet worden sind.

Das Landeswassergesetz erlaubt den Kommunen eine Abweichung von den grundsätzlichen Terminen vorzunehmen. Davon hat die Stadt Krefeld Gebrauch gemacht und das Stadtgebiet in verschiedene Fristengebiete aufgeteilt.

Fristen Dichtheitsprüfung in Krefeld:

Fristen Dichtheitsprüfung
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