Dichtheitsprüfung: Fristen auf den Internetseiten der SWK einsehbar
Übersichtskarte und Adressdatenbank
Nach dem Landeswassergesetz NRW müssen alle Grundstückseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasseranlage nachweisen. Die Stadt Krefeld hat jetzt eine Satzung verabschiedet, welche regelt, wann die Grundstückseigentümer ihrebestehenden Abwasseranlagen spätestens auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Die Fristen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2013 bis 2023. Auf den Internetseiten der SWK befindet sich eine Übersichtskarte, aus der diese Fristen ersichtlich werden. In einer
Datenbank kann jeder Bürger zielgenau seine Adresse eingeben und bekommt dann angezeigt, bis wann er die Dichtheitsprüfung
durchgeführt haben muss. Hier befindet sich die Stadtkarte und die Datenbank: www.swk.de/dichtheitspruefung, und dann links
im Menü auf „Fristen“ klicken.
fristen-dichtheitspr--fung.pdf (28,76 kB)




