...als Rollstuhlfahrer/in
Fahrberechtigung beantragen...
Beantragen Sie bitte Ihre Fahrtberechtigung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beim örtlichen Versorgungsamt, hier können Sie jährlich oder halbjährlich eine Wertmarke erwerben.
- Die Fahrtberechtigung ist verbundweit gültig innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr,...
- ...in Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich in der 2. Wagenklasse...
- ...in zuschlagfreien Zügen.
Der Preis der Wertmarke ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte führen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke für die ÖPNV-Nutzung als Fahrausweis mit und zeigen Sie diese auf Verlangen vor.
...und den öffentlichen Nahverkehr nutzen
Ein- und Ausstieg leicht gemacht - Niederflurtechnik macht es möglich. Nahezu unsere gesamte "Busflotte" besteht aus Fahrzeugen, die durch Absenken des Fahrzeuges (so genannte Niederflurtechnik) an der Haltestelle den Ein- und Ausstieg erleichtern. An vielen Haltestellenanlagen ist schon heute - nach erfolgtem Umbau - ein "stufenloser" Übergang möglich.
Schnell, sicher und bequem nach Hause mit unseren Service-Angeboten "Halt auf Zuruf" und "TaxiRuf"




