Regenwasserversickerung
Niederschlagswasser, das von bebauten sowie befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird, gilt als Abwasser.
Schwach belastetes Niederschlagswasser sollte jedoch nicht über die Kanalisation einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden, sondern dort, wo es ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist, versickern oder in ein Gewässer geleitet werden.
Beachten Sie:
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachbereich Umwelt der Stadt Krefeld zu beantragen.




