Grube & Kleinkläranlage
Wasserdichte, abflusslose Grube
Nicht alle Grundstücke können an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden. In diesen Ausnahmefällen kann als Übergangslösung eine wasserdichte, abflusslose Grube genehmigt werden.
Sobald die Möglichkeit besteht, das Grundstück an einen öffentlichen Kanal anzuschließen, hat der Grundstückseigentümer die Pflicht, das Grundstück nach den Bestimmungen der Entsorgungssatzung der Stadt Krefeld anzuschließen.
Voraussetzung für die Errichtung der Grube ist eine Entwässerungsgenehmigung der SWK AQUA.
Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, beachten sie bitte folgendes:
- der Antrag ist auf Grundlage der Entwässerungssatzung und Entsorgungssatzung anzufertigen
- der Antrag (Antragsformular, Pläne 2-fach) bei der
Stadtentwässerung Krefeld
St. Töniser Straße 124
47804 Krefeld
einzureichen.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Herr Lohnert
Telefon: (0 21 51) 98 46 71
E-Mail: georg.lohnert@swk.de
Vollbiologische Kleinkläranlage
Dort, wo keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist, können vollbiologische Kleinkläranlagen zum Einsatz kommen. Dies sind sogenannte Hauskläranlagen, die der Behandlung von häuslichem Schmutzwasser dienen. Das Niederschlagswasser ist von diesem System ausgeschlossen.
Für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis vom Fachbereich Umwelt der Stadt Krefeld nötig.




